Das Feld ist weit, um nicht zu sagen komplex: Wenn man anfängt, sich mit dem Thema Noten und Leistungsbeurteilung im Kontext individueller Förderung zu beschäftigen, stellen sich einem eine ganze Menge von Fragen. Es beginnt beim Auftrag des Gesetzgebers: In vielen Bundesländern ist individuelle Förderung bereits in den Bildungsplänen bzw. im Schulgesetz verankert. Aber wie konkretisiert sich dieser Auftrag im Schulalltag?
Individuelle Förderung bedeutet, dass eine Lehrkraft jede Schülerin und jeden Schüler „unter Berücksichtigung ihrer/ seiner spezifischen Lernvoraussetzungen, –bedürfnisse, –wege, –ziele und –möglichkeiten“ unterstützt (Kunze/Solzbacher 2008: 309). Um das tun zu können, muss eine Lehrkraft wissen, wo die Lernenden in ihrer Entwicklung stehen (Diagnosekompetenz) und mit welchen spezifischen Maßnahmen sie individuell gefördert werden können, um die vorgegebenen Bildungsstandards zu erreichen. Den vollständigen Artikel lesen…









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