Individuelle Förderung, Noten, Standards – ein weites Feld?

Klassenarbeiten und Tests: Sind alle auf dem gleichen Stand?

Klas­sen­ar­bei­ten und Tests: Sind alle auf dem glei­chen Stand?

Das Feld ist weit, um nicht zu sagen kom­plex: Wenn man anfängt, sich mit dem Thema Noten und Leis­tungs­be­ur­tei­lung im Kon­text indi­vi­du­el­ler För­de­rung zu beschäf­ti­gen, stel­len sich einem eine ganze Menge von Fra­gen. Es beginnt beim Auf­trag des Gesetz­ge­bers: In vie­len Bun­des­län­dern ist indi­vi­du­elle För­de­rung bereits in den Bil­dungs­plä­nen bzw. im Schul­ge­setz ver­an­kert. Aber wie kon­kre­ti­siert sich die­ser Auf­trag im Schulalltag?

Indi­vi­du­elle För­de­rung bedeu­tet, dass eine Lehr­kraft jede Schü­le­rin und jeden Schü­ler „unter Berück­sich­ti­gung ihrer/ sei­ner spe­zi­fi­schen Lern­vor­aus­set­zun­gen, –bedürf­nisse, –wege, –ziele und –mög­lich­kei­ten“ unter­stützt (Kunze/Solzbacher 2008: 309). Um das tun zu kön­nen, muss eine Lehr­kraft wis­sen, wo die Ler­nen­den in ihrer Ent­wick­lung ste­hen (Dia­gno­se­kom­pe­tenz) und mit wel­chen spe­zi­fi­schen Maß­nah­men sie indi­vi­du­ell geför­dert wer­den kön­nen, um die vor­ge­ge­be­nen Bil­dungs­stan­dards zu erreichen.

Über­setzt auf den Schul­all­tag bedeu­tet das, dass ich meine Schü­ler nicht mehr im Gleich­schritt auf eine Klas­sen­ar­beit oder auf einen Test vor­be­reite, der dann von der gesam­ten Klasse zu einem bestimm­ten Zeit­punkt absol­viert wird. Statt­des­sen berück­sich­tige ich stär­ker den Lern­stand und das Lern­tempo jedes ein­zel­nen Kin­des. Kom­pe­tenz­ras­ter, Port­fo­lios, Lern­ta­ge­bü­cher und andere Instru­mente hel­fen dem Schü­ler und mir als Lehr­kraft dabei, den Lern­stand fest­zu­stel­len und den Lern­fort­schritt zu doku­men­tie­ren. Da die ein­zel­nen Schü­le­rin­nen und Schü­ler die fach­li­chen (und über­fach­li­chen) Kom­pe­ten­zen unter­schied­lich schnell erwer­ben, ist die Errei­chung der Bil­dungs­stan­dards auch nicht punkt­ge­nau am glei­chen Tag z. B. in Form einer Klas­sen­ar­beit über­prüf­bar. Schrift­li­che Leis­tungs­über­prü­fun­gen müs­sen dem­ent­spre­chend fle­xi­bler gestal­tet wer­den. Wie das funk­tio­niert, kann man bei­spiels­weise an der IGS Schaum­burg in Nie­der­sach­sen beob­ach­ten: Hier gibt es ver­schie­dene Ter­mine, an denen z. B. eine Mathe­ar­beit geschrie­ben wer­den kann. Ein­zelne Schü­le­rin­nen ver­las­sen – wenn sie das erfor­der­li­che Kom­pe­tenz­ni­veau erreicht haben – den Klas­sen­ver­band und schrei­ben die Arbeit gemein­sam mit Kin­dern aus den Par­al­lel­klas­sen. Andere Schu­len bie­ten dif­fe­ren­zierte Klas­sen­ar­bei­ten auf ver­schie­de­nen Niveaus an.

Wenn die För­de­rung tat­säch­lich indi­vi­du­ell erfol­gen soll, muss jedoch auch die Lern­ent­wick­lung des Schü­lers bei der Bewer­tung Nie­der­schlag fin­den. Eine faire Bewer­tung bezieht sich nie nur ein­sei­tig auf den zugrunde geleg­ten Stan­dard, son­dern auch auf die Lern­ent­wick­lung des Kin­des. Des­halb über­rascht es, dass in eini­gen Län­dern die Schul­ge­setze bei der Bewer­tung nur wenig expli­zit auf die Lern­ent­wick­lung der Kin­der und Jugend­li­chen ein­ge­hen. Dass diese bei der Bewer­tung zu berück­sich­ti­gen ist, sollte mei­nes Erach­tens sehr viel deut­li­cher als bis­her aus den Geset­zen hervorgehen.

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